Newsletter: "Erleichterte Dividendenzahlungen ins Ausland?"

Die Kriterien für die Auszahlung von Dividenden an Personen aus „unfreundlichen“ Staaten wurden mit Veröffentlichung des neuen Auszugs aus dem Protokoll der Sitzung der Unterkommission der Regierungskommission zur Kontrolle über die Durchführung ausländischer Investitionen in Russland vom 9. August 2023 Nr. 182/5 („Auszug“) abermals ergänzt.

 

Nach den neuen Regelungen sind nunmehr folgende Optionen zur Dividendenzahlungen an Gesellschafter aus „unfreundlichen“ Staaten vorhanden:

  • Bei Dividendenzahlungen in Höhe von RUB 10 Mio. pro Monat und weniger ist nach wie vor keine Genehmigung der Regierungskommission erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass bei der Berechnung des Schwellenwerts auch die im jeweiligen Kalendermonat zurückgezahlten Darlehensbeträge und/oder gezahlte Zinsen zu berücksichtigen sind.
  • Bei Dividendenzahlungen ab RUB 10 Mio. pro Monat ist eine Genehmigung der Regierungskommission einzuholen. Neu ist, dass diese jetzt nach zwei alternativen Varianten erteilt werden kann.
  1. Erteilung der Genehmigung, falls die Voraussetzungen gemäß dem Auszug vom 7. Juli 2023 Nr. 171/5 erfüllt werden (Beschränkung auf 50% des Nettogewinns des Vorjahres, Erfüllung von KPI, usw.). Wir haben bereits früher über diese Kriterien berichtet.
  2. Neu ist die Möglichkeit der Erteilung der Genehmigung der Regierungskommission ohne Erfüllung der im vorherigen Punkt genannten Kriterien. Vielmehr richtet sich die mögliche Auszahlungshöhe nach dem Investitionsvolumen des jeweiligen Unternehmens, die dieser seit dem 1. April 2023 in die russische Wirtschaft getätigt hat. Zu solchen Investitionen gehören u.a. die Ausweitung der Produktion sowie die Entwicklung neuer Technologien.

 

Die Neuregelungen sind im Grunde ein positives Signal für ausländische Unternehmen, die weiterhin in Russland tätig sind. Andererseits sind derzeit wohl allgemein kaum größere Investitionen von Unternehmen aus „unfreundlichen“ Staaten zu erwarten. Gleichzeitig erwarten wir, dass das Genehmigungsverfahren weiterhin einen erheblichen Zeit- und Verwaltungsaufwand erfordern wird.